Grunderwerbsteuer beim Grundstückskauf für den Neubau
Wer sich mit den Themen Grundstückskauf, Hausbau und Baunebenkosten beschäftigt, der trifft meistens unweigerlich auch auf den Begriff Grunderwerbsteuer. Denn die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer in Deutschland, die dann fällig wird, wenn ein Grundstück für einen Neubau oder eine Immobilie gekauft wird. Bei einem Neubau gehört die Grunderwerbsteuer demnach zu den Baunebenkosten, weshalb es für angehende Bauherren von finanzieller Bedeutung ist, sich mit dieser Steuerart genau auseinanderzusetzen. Die wichtigsten Fragen rund um die Grunderwerbsteuer werden Ihnen in folgendem Artikel beantwortet.
Was bedeutet Grunderwerbsteuer?
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, zahlen Sie die Grunderwerbsteuer für Haus und Grundstück. Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben, um später darauf ein Haus zu bauen, zahlen Sie in der Regel nur die Grunderwerbsteuer, die durch den Kaufpreis des Grundstücks errechnet wird. Dabei muss unter anderem allerdings darauf geachtet werden, dass der Grundstückskauf und der Hausbau nicht durch das gleiche Unternehmen erfolgen. Werden Grundstückskauf und Hausbau vom Finanzamt als zwei unterschiedliche Geschäftsvorfälle anerkannt, fällt die Grunderwerbsteuer beim Kauf des Baugrundstücks sehr viel geringer aus.
Nicht verwechselt werden darf die Grunderwerbsteuer mit der Grundsteuer. Während die Grunderwerbsteuer nur einmal beim Kauf von Baugrundstück und/oder Immobilie fällig wird, muss die Grundsteuer von jedem Hausbesitzer jährlich bezahlt werden. Die Grundsteuer wird für den Besitz des Grund und Bodens bezahlt, die Grunderwerbsteuer für den Erwerb des Grundstücks.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist vom Kaufpreis des Grundstücks und vom Steuersatz abhängig, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann und zwischen 3,5 und 6,5 % liegt. Wer also nach einem Grundstück in einem Grenzgebiet sucht, kann durch die Wahl des Grundstücks im richtigen Bundesland unter Umständen mehrere Tausend Euro sparen.
Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?
Wird in Deutschland eine Immobile oder ein Grundstück gekauft, muss der Verkauf immer durch einen Notar besiegelt werden. Dabei wird im Kaufvertrag festgelegt, wer die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat. In der Regel ist das der Käufer des Grundstücks, wobei gesetzlich beide Parteien grunderwerbsteuerpflichtig sind. Zahlt der Käufer die Steuer nicht, kann das Finanzamt sich also auch an den Verkäufer wenden. Allerdings liegt es im Interesse des Käufers, die Grunderwerbsteuer zu bezahlen, denn nur dann kann das Eigentum an dem Grundstück an ihn übergehen.
Wie läuft die Zahlung der Grunderwerbsteuer ab?
Allgemein läuft die Zahlung der Grunderwerbsteuer folgendermaßen ab:
- Der Notar informiert das Finanzamt, sobald der Kaufvertrag unterzeichnet worden ist. Für diese Meldung ist es nicht erforderlich, dass der Kaufpreis bereits bezahlt wurde.
- Das Finanzamt erstellt einen Steuerbescheid mit Zahlungsaufforderung und schickt diesen an den Grundstückskäufer.
- Nach Ausstellung des Steuerbescheids hat der Käufer gesetzlich 4 Wochen Zeit, um die Grunderwerbsteuer zu überweisen.
- Sobald die Summe beim Finanzamt eingegangen ist, stellt das Finanzamt dem Käufer eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und schickt sie an den Notar. Sie bescheinigt, dass es aus steuerrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Eigentumsübertragung gibt.
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dann vom Notar beim Grundbuchamt eingereicht.
- Beim Grundbuchamt wird der Käufer nun als rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks ins Grundbuch eingetragen.
In welchen Fällen muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Wenn ein Grundstück in das Eigentum einer anderen Person übergeht, muss normalerweise Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, wobei Sie am besten Ihren Steuerberater zu Rate ziehen sollten:
- Im Todesfall oder bei einer Schenkung entfällt die Grunderwerbsteuer.
- Das Gleiche gilt beim Verkauf an Verwandte ersten Grades, wie Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder, aber auch Ex-Ehepartner.
- Ist ein Grundstück weniger als 2.500 € wert, wird auch keine Grunderwerbsteuer fällig.
Kann die Grunderwerbsteuer von der Steuer abgesetzt werden?
Die Grunderwerbsteuer kann nur unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. Wenn Sie Unternehmer bzw. Freiberufler sind und mit der Immobilie auf dem Grundstück steuerpflichtige Einkünfte erzielen, können Sie die Grunderwerbsteuer beim Finanzamt berücksichtigen lassen. Wird die Immobilie in diesem Fall von Ihnen vermietet, können Sie die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten geltend machen. Nutzen Sie die Immobilie für Ihre berufliche Tätigkeit, können Sie die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzen.
Fazit: Grunderwerbsteuer immer mit einkalkulieren
Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von Immobilien und Grundstücken fällig, wobei je nach Bundesland Steuersätze von 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises gelten. Wird zunächst nur das Grundstück gekauft, kann die Grunderwerbsteuer unter Umständen günstiger ausfallen.
Die Steuer wird in der Regel vom Käufer des Grundstücks bezahlt, wobei der Notar die Formalitäten bezüglich Finanzamt und Grundbuchamt regelt. Innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellung des Steuerbescheides muss die Grunderwerbsteuer überwiesen werden.
In Ausnahmefällen, wie Todesfall, Schenkung, Verkauf an Verwandte ersten Grades oder Grundstückswerten unter 2.500 € entfällt die Grunderwerbsteuer.
Wird das Grundstück von einem Unternehmer oder Freiberufler erworben, kann die Grunderwerbsteuer bei Vermietung oder beruflicher Nutzung der Immobilie zudem bei der Steuer geltend gemacht werden, sodass sich der Bau einer eigenen Immobilie noch mehr lohnt.
Hinweis: Dies ist keine Steuer-; Rechtsberatung.