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Arbeitszimmer beim Hausbau planen

Bei der Hausbauplanung sollte immer auch über ein Arbeitszimmer nachgedacht werden. Denn nicht nur Selbständige nutzen oft ein Arbeitszimmer im eigenen Haus, sondern auch Angestellte arbeiten immer häufiger im Home Office. Und mit zunehmender Digitalisierung wird der Anteil der Arbeit im Home Office voraussichtlich in Zukunft noch weiter steigen. Deshalb ist es sinnvoll, bei der Neubauplanung auch dann ein Arbeitszimmer einzuplanen, wenn es derzeit vielleicht noch gar nicht benötigt wird. Worauf Sie bei der Planung achten sollten, in welchen Fällen Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen und wozu Sie das Zimmer alternativ nutzen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Worauf Sie bei der Planung des Arbeitszimmers achten sollten

Wird bei der Hausbauplanung ein Arbeitszimmer eingeplant, sollten bestimmte Punkte bedacht werden:

Größe des Arbeitszimmers

Arbeiten Sie lediglich alleine darin, kann das Arbeitszimmer im Neubau ruhig kleiner sein, wobei mindestens 12 Quadratmeter zu empfehlen sind. Haben Sie einen oder mehrere Mitarbeiter oder auch Kundenbesuch, sollte der Raum natürlich entsprechend größer ausfallen. Gerade Selbständige sollten diesbezüglich auch an ein eventuelles Wachstum ihres Unternehmens denken.

Lage des Arbeitszimmers im Haus

Haben Sie Mitarbeiter oder kommen Kunden zu Ihnen ins Büro, ist ein Arbeitszimmer im Erdgeschoss nahe der Eingangstür vorzuziehen, damit Mitarbeiter oder Kunden nicht durch das ganze Haus laufen müssen und die Privatsphäre der anderen Familienmitglieder stören. Vor allem bei viel Kundenverkehr ist in vielen Fällen sogar ein zusätzlicher separater Eingang von draußen zu empfehlen, damit Wohn- und Arbeitsbereich deutlich getrennt werden können. Da andersrum auch genug Ruhe zum Arbeiten sein muss, ist ein gewisser Abstand zu Wohn- und Kinderzimmern auch für den Nutzer des Arbeitszimmers sinnvoll.

Gäste-WC in der Nähe des Arbeitszimmers

Wenn Sie in Ihrem Arbeitszimmer Kunden empfangen, sollten Sie auch an ein Gäste-WC in der Nähe des Arbeitszimmers denken. Dieses sollte erreicht werden können, ohne durchs ganze Haus laufen zu müssen und den Rest der Familie zu stören.

Bauliche Gestaltung des Arbeitszimmers

Wird ein Arbeitszimmer regelmäßig beruflich genutzt, sollte genügend Tageslicht in den Raum fallen. Auch an einen Sonnenschutz sollte man denken, damit der Raum nicht überhitzt und man beim Arbeiten einen kühlen Kopf bewahrt. Wird das Arbeitszimmer bereits beim Neubau geplant, sollte auch an genügend Steckdosen an den richtigen Stellen gedacht werden. Wird mit Kundendaten gearbeitet, sollte der Raum zudem abschließbar sein.

Wann Sie mit dem Arbeitszimmer Steuern sparen können

Wer sein Arbeitszimmer zu Hause steuerlich geltend machen möchte, sollte sich am besten von einem Steuerberater beraten lassen, die nachfolgenden Informationen können nur einen ersten Überblick geben:

Wenn das häusliche Arbeitszimmer den ausschließlichen Standort oder zumindest den Mittelpunkt Ihrer beruflichen oder betrieblichen Arbeit als Angestellter darstellt, können Sie die Kosten beim Finanzamt geltend machen. In diesem Fall können die gesamten Kosten fürs Arbeitszimmer, z. B. auch die Kosten für Renovierung und Instandhaltung, in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden. Wenn Sie das Arbeitszimmer als Selbstständiger nutzen, dann können Sie die Kosten fürs Arbeitszimmer unter Betriebsausgaben laufen lassen.

Wenn nur ein Teil der Arbeitszeit im Home Office abgeleistet wird, kommt es auf den „inhaltlichen Schwerpunkt“ der Arbeit an. Dabei entscheidet das Finanzamt im Einzelfall, ob der Raum als Mittelpunkt anerkannt wird. Erkennt das Finanzamt das heimische Arbeitszimmer nicht als Mittelpunkt an, können Sie die Kosten immerhin noch bis zu einem Betrag von 1.250 Euro im Jahr pro Person absetzen, wenn Ihnen kein anderweitiger Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Die Kosten für das Arbeitszimmer werden ermittelt, indem der prozentuale Anteil des Arbeitszimmers in Bezug auf die Gesamtwohnfläche berechnet wird. Mithilfe der errechneten Prozentzahl werden dann die laufenden Kosten für das Arbeitszimmer berechnet, zum Beispiel Miete, Nebenkosten, Heizung, Strom, Hausrat- und Gebäudeversicherung.

Auch wenn das Arbeitszimmer die Voraussetzungen für den Steuerabzug erfüllt, darf es in geringem Umfang privat genutzt werden – bis zu zehn Prozent der Nutzungsdauer. Es ist in diesem Rahmen durchaus erlaubt, auch mal ein privates Schreiben am Schreibtisch des Arbeitszimmers zu verfassen oder den Raum Ihren Verwandten über Weihnachten als Gästezimmer zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich können auch die Ausgaben für die Einrichtung des Arbeitszimmers abgesetzt werden, wobei höherwertigere Gegenstände über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. Befragen Sie dazu am besten Ihren Steuerberater.

Wozu kann ein Arbeitszimmer alternativ genutzt werden?

Ein zusätzliches Arbeitszimmer bei einem Neubau einzuplanen, schadet nie. Wenn das Zimmer doch nicht als berufliches Arbeitszimmer genutzt werden soll, kann es auch eine ganz andere Funktion erfüllen, wobei die Kosten für das Zimmer in diesen Fällen nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Beispiele für eine alternative Nutzung des Arbeitszimmers sind:

  • privates Büro
  • Lesezimmer
  • Wäschezimmer
  • Bügelzimmer
  • Abstellkammer
  • Hobbyraum
  • Fitnessraum
  • Musikzimmer
  • Gästezimmer
  • Ankleideraum
  • zusätzlichen Rückzugsort

Fazit: Beim Neubau Arbeitszimmer direkt mit einplanen

Ob Selbständige oder Arbeitnehmer – immer mehr Menschen nutzen ein häusliches Arbeitszimmer für berufliche Tätigkeiten. Wer einen Neubau plant, sollte deshalb immer auch über ein Arbeitszimmer nachdenken. Je nachdem, ob das Arbeitszimmer nur allein verwendet wird oder ob Mitarbeiter und Kunden zu erwarten sind, muss die Größe des Arbeitszimmers entsprechend geplant und eine gut erreichbare Lage im Haus fernab des Familientrubels berücksichtigt werden. Wichtig ist auch ein Gäste-WC in der Nähe des Arbeitszimmers und eine durchdachte bauliche Gestaltung mit ausreichend Tageslicht, genug Steckdosen usw.

Um das Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, gibt es je nach Ausgangssituation verschiedene Möglichkeiten, über die man sich am besten beim Steuerberater informieren sollte. Wird das Arbeitszimmer doch nicht gebraucht, kann es wunderbar als privates Büro, Gästezimmer, Hobbyraum oder für viele andere Alternativen genutzt werden. Wird ein Neubau ohne Arbeitszimmer geplant und die berufliche Situation ändert sich, kann das sehr ärgerlich sein.

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