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Baustoffklassen zur Beurteilung des Brandverhaltens

Wenn ein Haus brennt, geht es oft nur um Minuten. Wie schnell sich das Feuer ausbreitet, hängt dabei maßgeblich von den Baumaterialien ab, die für das Haus verwendet wurden. Dabei gibt es Materialien, die besonders leicht entflammbar sind und wiederum andere, die nahezu gar nicht brennbar sind. Um die Brandgefahr einzudämmen, werden im Bauwesen die Baustoffe bezüglich ihres Brandverhaltens deshalb in verschiedene Baustoffklassen unterteilt. Was die einzelnen Baustoffklassen genau bedeuten, wird in diesem Artikel beleuchtet.

Nationale Baustoffklassen gelten deutschlandweit

Auch wenn in jedem Bundesland andere Baugesetze gelten, ist die DIN 4102-1 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen) deutschlandweit Teil des Baurechts. Dabei werden die Baustoffe entweder gemäß genormter Brandversuche oder anhand einer Klassifizierung nach Teil 4 der Norm in verschiedene Baustoffklassen eingeteilt.

Die erste Unterteilung erfolgt in die Baustoffklassen A und B. Baustoffklasse A umfasst alle nicht brennbaren Baumaterialien und zur Baustoffklasse B gehören alle brennbaren Baustoffe. Innerhalb der Baustoffklassen A und B gibt es weitere Unterteilungen: A1 und A2 sowie B1, B2 und B3. Dabei sind die Baustoffklassen A1, A2 und B1 nahezu uneingeschränkt im Hausbau nutzbar, für die Klassen B2 und B3 gelten hingegen spezielle Vorschriften.

Wichtig zu wissen: Beim Begriff Brandschutzklasse kommt es oft zu Verwechslungen mit den Begriffen Brandklasse und Feuerwiderstandsklasse. Brandschutzklassen sind die Klassifizierung von Baustoffen nach ihrem Brandverhalten, Brandklassen die Klassifizierung von Bränden nach ihrem brennenden Stoff und Feuerwiderstandsklassen die Klassifizierung von Bauteilen wie Brandschutztüren, -verglasungen, Wänden, Decken usw.

Baustoffklassen A1 und A2: Nicht brennbare Baustoffe

Zur Baustoffklasse A gehören alle nicht brennbaren Baumaterialien. Sie bestehen ganz oder überwiegend aus Stoffen, die sich nicht entzünden lassen und stellen damit keine Brandgefahr dar. Allerdings sind sie am Brandgeschehen passiv beteiligt, indem sie sich durch die Hitze verändern können, zum Beispiel im Volumen oder in der Form, und dadurch andere Bauteile beeinflussen können. Zur Baustoffklasse A gehören die Unterklassen A1 und A2, die jeweils festgelegt sind:

  • Zur Baustoffklasse A1 gehören Baumaterialien, die laut Prüfung nicht brennbar sind oder nur wenige brennbare Bestandteile beinhalten. So gehören beispielsweise Ziegel, Stahl, Beton, Sand, Kies und Ton, aber auch Mineralfaserplatten mit geringer Kunstharzbindung zur Baustoffklasse A1.
  • Baustoffe der Baustoffklasse A2 sind nicht brennbar, aber beinhalten brennbare Bestandteile. Diese Baustoffe müssen immer mit einem amtlichen Prüfzeichen gekennzeichnet sein. So gehören beispielsweise Leichtbeton mit organischen Zuschlägen, Mineralfaserplatten mit Kunstharzbindung und viele Gipskarton- und Gipsfaserplatten zur Baustoffklasse A2.

Baustoffklassen B1 bis B3: Brennbare Baustoffe

Wie bei der Baustoffklasse A gibt es auch bei der Baustoffklasse B eine innere Differenzierung, und zwar B1 bis B3. Dabei unterscheiden sich diese Baustoffe darin, wie lange es dauert, bis sie zu brennen beginnen, und welchen Beitrag sie zu einem Brand leisten:

  • Zur Baustoffklasse B1 gehören Baumaterialien, die schwer entflammbar Das bedeutet, sie dürfen nach Beseitigung der Wärmequelle, die sie entflammt hat, nicht eigenständig weiterbrennen. So gehören beispielsweise Kork, Kunststoffe, Gipskartonplatten und einige Mineral- und Glasfaserplatten zur Baustoffklasse B1.
  • Die Baumaterialien der Baustoffklasse B2 gelten als normal entflammbar. Zu ihren Eigenschaften gehört, dass sie sich durch eine Zündquellen entflammen lassen und dass die Materialien dann selbst weiterbrennen können. So gehören beispielsweise viele Kunststoffe, PU-Schaum, Dachpappe, viele Holzwerkstoffe und Fußbodenbeläge zur Baustoffklasse B2.
  • Zur Baustoffklasse B3 gehören alle Materialien, die als leicht entflammbar einzuordnen sind. Sie brennen anders als Klasse B2 besonders schnell und ohne zusätzliche Wärmezufuhr weiter, sodass diese Materialien beim Hausbau in der Regel ohne weitere vorgeschriebene Maßnahmen nicht eingesetzt werden dürfen. So gehören beispielsweise Papier, Pappe, unbehandelte Schafwolle oder Stroh zur Baustoffklasse B3.

Kennzeichnungspflicht von Baumaterialien hilft bei der Auswahl

Baustoffe tragen auf dem Material selbst, auf dem Beipackzettel oder auf der Verpackung eine entsprechende Kennzeichnung, die über die Baustoffklasse Auskunft gibt. Nicht brennbare Baustoffe der Klasse A1 sowie Holz und Holzwerkstoffe mit einer Rohdichte von mindestens 400 Kilogramm pro Kubikmeter und einer Dicke von mindestens 2 Millimetern erfordern keine Kennzeichnung.

Europäische Klassifizierung nach EN 13501-1

Für Baustoffe, die nach den harmonisierten europäischen Produktnormen der Bauregelliste B hergestellt wurden und das CE-Zeichen tragen, gilt seit 2001 das europäische Klassifizierungssystem für Baustoffe EN 13501-1. Hier werden die Baumaterialien in die Baustoffklassen A bis F eingeteilt. Eine eindeutige Zuordnung der europäischen Klassifizierungen zur deutschen Klassifizierung ist dabei aufgrund der unterschiedlichen Prüfkriterien in den meisten Fällen nicht möglich.

Europäische Brandschutzklassen nach EN 13501-1:

  • A: kein Beitrag zum Brand (A1, A2)
  • B: sehr begrenzter Beitrag zum Brand
  • C: begrenzter Beitrag zum Brand
  • D: hinnehmbarer Beitrag zum Brand
  • E: hinnehmbares Brandverhalten
  • F: keine Leistung festgestellt

Beim europäischen Klassifizierungssystem werden zusätzlich zum Brandverhalten auch die Rauchentwicklung (Kurzzeichen s für Smoke) und das sogenannte brennende Abtropfen (Kurzzeichen d für Droplets) klassifiziert:

Europäische Klassifizierung zur Rauchentwicklung nach EN 13501-1:

  • s1: geringe Rauchentwicklung
  • s2: mittlere Rauchentwicklung
  • s3: hohe Rauchentwicklung bzw. Rauchentwicklung nicht geprüft

Europäische Klassifizierung zu Rauchentwicklung nach EN 13501-1:

  • d0: kein brennendes Abtropfen/Abfallen innerhalb von 600 Sekunden
  • d1: kein brennendes Abtropfen/Abfallen mit einer Nachbrennzeit länger als 10 Sekunden innerhalb von 600 Sekunden
  • d2: keine Leistung festgestellt

Fazit: Wichtig zur Eindämmung des Brandrisikos

Brandschutz ist ein wichtiger Punkt beim Hausbau. Die brandschutztechnischen Anforderungen an Baumaterialien sind in Deutschland in der DIN 4102-1 geregelt. Dabei werden die Baustoffe daraufhin unterschieden, ob und wie schnell sie entflammen und welchen Beitrag sie zu einem Brand leisten. In Deutschland sind für den Hausbau nur die Baustoffklassen A1, A2 und B1 ohne zusätzliche Auflagen zugelassen. Welcher Baustoffklasse ein Produkt zuzuordnen ist, ist in der Regel auf dem Material, auf dem Beipackzettel oder auf der Verpackung zu finden. Neben der nationalen Klassifizierung gibt es auch noch die europäische Klassifizierung DIN EN 13501 mit den Brandschutzklasse A bis F und zusätzlicher Klassifizierung zur Rauchentwicklung und zum Abtropfen des Materials im Brandfall. Dabei ist aufgrund der unterschiedlichen Prüfkriterien  keine eindeutige Zuordnung der europäischen Klassifizierungen zur deutschen Klassifizierung möglich. Wer sein Haus von einem professionellen Anbieter bauen lässt, kann sich aber sicher sein, dass bei der Auswahl der Baumaterialien auf eine passende Brandschutzklasse geachtet wird.

 

 

 

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