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Energieausweis für Wohnhäuser – die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Energiepass

Der Energieausweis beinhaltet Daten zur Energieeffizienz eines Hauses und zu seinen voraussichtlichen Energiekosten. Anhand dieser Daten kann ein angehender Bauherr, Mieter oder Hauskäufer verschiedene Immobilien miteinander vergleichen. Doch was sagt ein Energieausweis überhaupt aus? Wer braucht solch einen Energiepass? Wo bekommt man ihn her? Und was kostet er? Diese und alle anderen wichtigen Fragen rund um den Energieausweis beantwortet Ihnen dieser Artikel.

Was sagt der Energieausweis aus?

Der Energieausweis soll Kauf- und Mietinteressenten Aufschluss über den Energiebedarf bzw. -verbrauch eines Gebäudes geben. Seit 2014 werden die Gebäude im Energieausweis dafür in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Anhand des farbigen Codes, den man schon von Haushaltsgroßgeräten kennt, kann damit der energetische Zustand eines Hauses gut eingeschätzt werden.

Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder Neubau braucht heute einen Energieausweis. Aber auch Eigentümer von Altimmobilien benötigen einen Energieausweis, wenn sie ihr Haus verkaufen oder vermieten wollen. Bereits in einer Immobilienanzeige müssen vorhandene Informationen über den energetischen Zustand angegeben werden. Spätestens bei der Besichtigung der Immobilie muss der Energieausweis den potenziellen Käufern bzw. Mietern unaufgefordert vorgezeigt werden, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 €. Kommt es zu einem Kaufvertrag, muss der Notar bei der Beurkundung zudem den Energieausweis prüfen. Nach dem Vertragsabschluss bekommt der Käufer den Energieausweis ausgehändigt.

Eine Ausnahme von der Energieausweis-Pflicht gibt es für Gebäude mit einer Nutzfläche, die kleiner als 50 qm ist, für denkmalgeschützte Häuser und für Ferienhäuser, die nicht regelmäßig geheizt werden.

Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht der Energieausweis?

Die Grundlagen des Energieausweises sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Die Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2002 wurde 2007, 2009 und 2014 noch einmal überarbeitet. Hier finden sich unter anderem die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf energetische Standards und Modernisierungen von Altbauten. In der Verordnung ist nicht nur die Energieausweis-Pflicht geregelt, sondern es werden auch Vorschriften zur Ausstellung und Verwendung gemacht.

Wer darf einen Energieausweis für Wohngebäude ausstellen?

Bei Gebäudeerweiterungen, Neubauten und Umbauten macht die Energieeinsparverordnung keine genauen Vorgaben. Für Bestandsbauten hingegen dürfen nur bestimmte Fachleute den Energiepass ausstellen:

  • Staatliche anerkannte und geprüfte Techniker aus dem Hochbau, Bauingenieurwesen oder der Gebäudetechnik unter festgelegten Voraussetzungen
  • Hochschulabsolventen der Bereiche Innenarchitektur, Architektur, Bauingenieurwesen, Physik oder anderen Studiengängen mit Ausbildungsschwerpunkt in diesem Bereich
  • Schornsteinfegermeister, Handwerksmeister mit dem Schwerpunkt Bauhandwerk, Installation oder Heizungsbau oder Handwerker, die eines dieser Handwerke ohne Meistertitel selbständig ausüben dürfen
  • Personen, die vor dem 25.04.2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle antragsberechtigt waren oder eine Ausbildung im Baustoff-Fachhandel bzw. in der Baustoffindustrie abgeschlossen haben sowie eine Weiterbildung zum Energiefachberater im Baustofffachhandel bzw. in der Baustoffindustrie absolviert bzw. begonnen und später abgeschlossen haben oder die eine Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks abgeschlossen oder angefangen und später erfolgreich beendet haben.

Was ist der Unterschied zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis?

Beim Energieausweis gibt es zwei verschiedene Varianten: Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise.

  • Der Bedarfsausweis zieht die Eckdaten zum Gebäude als Basis heran, um den Energiebedarf zu ermitteln. Zu den herangezogenen Daten gehören beispielsweise das Baujahr des Gebäudes und die Art der Heizungsanlage. Bei diesem Energiepass werden die Daten also unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner ermittelt. Allerdings ist diese Variante auch deutlich teurer als ein Verbrauchausweis, da die Berechnung aufwendiger ist. Bedarfsausweise werden immer nur dann ausgestellt, wenn es noch keine Verbrauchsdaten für die vergangenen drei Kalenderjahre gibt oder wenn das Haus bis zu vier Wohneinheiten enthält und nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 entspricht.
  • Der Verbrauchsausweis zieht die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre als Basis heran, um den Energiebedarf zu ermitteln. Da die Daten leicht zu ermitteln sind, ist der Aufwand gering und der Preis des Verbrauchsausweises günstiger als bei einem Bedarfsausweis. Allerdings hängen die Daten deutlich vom Nutzerverhalten der Bewohner ab, was zu ungenaueren Aussagen führen kann.

Wo kann man einen Energieausweis ausstellen lassen?

Energieausweise können Sie sich heutzutage ganz einfach online erstellen lassen. Das gilt sowohl für Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise. Bei Neubauten wird der Energieausweis direkt vom Hausanbieter ausgestellt. Denn in der Energieeinsparverordnung ist festgelegt, dass Bauherren den Hauseigentümern nach Fertigstellung des Hauses einen Energieausweis aushändigen müssen. Dabei darf der Energieausweis nicht anhand der Planungsunterlagen ausgestellt werden, sondern auf Grundlage des fertiggestellten Gebäudes, da es während der Bauphase oft noch zu Änderungen kommt.

Was kostet ein Energieausweis?

Je nachdem, ob ein Energieausweis online beantragt wird oder ob ein Energieberater das Haus umfangreich begutachtet, fallen für den Energieausweis unterschiedlich hohe Kosten an. Auch die Größe des Hauses spielt eine Rolle, so ist ein Energieausweis für ein Mehrparteienhaus z. B. teurer als für ein Einfamilienhaus. Auch ist ein Verbrauchsausweis günstiger als ein Bedarfsausweis.

Allgemein kosten Verbrauchsausweise für Einfamilienhäuser zwischen 50 bis 100 €, Bedarfsausweise mit Gebäudebegehung zwischen 400–500 € und Online-Bedarfsausweise ca. 100 €.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist nur zehn Jahre nach Ausstellung gültig. Selbst wenn in dieser Zeit keine Sanierungsarbeiten oder Änderungen am Gebäude stattgefunden haben, muss nach Ablauf der 10 Jahre ein neuer Energieausweis beantragt werden.

Fazit: Wichtig bei Vermietung und Verkauf

Wer ein Wohngebäude verkaufen oder vermieten will, braucht – bis auf wenige Ausnahmen – laut Energieeinsparverordnung seit 2009 einen Energieausweis. Der Energiepass muss potenziellen Käufern bzw. Mietern ungefragt vorgelegt werden, um sie über den voraussichtlichen Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder den vorangegangenen Energieverbrauch (Verbrauchsausweis) aufzuklären. Ein Energieausweis kann durch einen geeigneten Energieberater oder online ausgestellt werden, wobei die Kosten je nach Umfang zwischen 50 € für einen Verbrauchausweis und 500 € für einen Bedarfsausweis mit Gebäudebegehung liegen können. Nach 10 Jahren verliert der Energieausweis seine Gültigkeit und muss neu ausgestellt werden.

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