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Wohn-Riester: Was bringt die staatliche Förderung fürs Eigenheim?

Ein Eigenheim, insbesondere ein wertstabiles Massivhaus, gilt immer noch als sichere finanzielle Altersvorsorge. Deshalb werden der Kauf eines Eigenheims, der Neubau oder der altersgerechte Umbau vom Staat mit der Riesterrente – der sogenannten Wohn-Riester – unterstützt. Wer förderberechtigt ist, der kann mit der Wohn-Riester von staatlichen Zulagen und zusätzlich von Steuervorteilen profitieren. Diese Form der Riester-Rente wird dafür eingesetzt, im Alter mietfrei zu wohnen, sodass Wohn-Riester auch Eigenheimrente genannt wird. Der Riester-Bausparvertrag unterscheidet sich von anderen Riester-Verträgen nur darin, dass es ein paar zusätzliche Regeln zu beachten gibt. Doch wie funktioniert das alles genau?

Wer ist förderberechtigt beim Riester-Bausparvertrag?

Beim Riester-Bausparvertrag gibt es keine Einkommensgrenzen, sodass grundsätzlich jeder Wohn-Riester nutzen könnte, wenn er förderberechtigt ist. Dabei gibt es verschiedene Gruppen von Förderberechtigten:

  • Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Beamte

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch folgende Gruppen förderberechtigt:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von Förderberechtigten
  • Frührentner
  • Väter und Mütter in Elternzeit
  • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen

Welche Immobilien werden mit Wohn-Riester gefördert?

Um Ihre Riester-Rente für ein Eigenheim zu nutzen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie müssen der Alleineigentümer oder ein Miteigentümer der Immobilie sein.
  • Sie müssen die Wohnung selbst bewohnen (Ausnahmen für eine zeitweilige Vermietung werden weiter unten beschrieben.)
  • Melderechtlich muss die Immobilie die Hauptwohnung oder zumindest der Lebensmittelpunkt sein.
  • Die geförderte Wohnimmobilie muss sich in der Europäischen Union oder zumindest im Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
  • Wohn-Riester gilt auch für den Kauf von Pflichtanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft oder den Erwerb eines Dauerwohnrechts, z. B. in einem Pflege- oder Seniorenheim.
  • Neben Kauf und Bau kann Wohn-Riester auch für den altersgerechten barrierefreien Umbau des selbst genutzten Eigenheims verwendet werden.

Wie viel muss man in den Riester-Bausparvertrag einzahlen?

Um als direkter Förderberechtigter vom Staat maximal gefördert zu werden, muss für den Riester-Vertrag jährlich 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres eingezahlt werden. Dabei gilt eine Mindestsparrate von 60 € jährlich und eine Obergrenze von 2.100 € (abzüglich staatlicher Zulagen).

Wichtig zu wissen: Um Riester-Rente für die Finanzierung eines Eigenheims zu nutzen, braucht man nicht unbedingt einen speziellen Wohn-Riester-Vertrag. Es kann auch einfach das Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag ganz oder teilweise für das Bauprojekt genutzt werden.

Wie viel staatliche Förderung bekommt man bei Wohn-Riester?

Wenn Sie förderberechtigt sind, erhalten Sie jährlich eine Zulage auf den Riester-Bausparvertrag von maximal 175 €. Dazu kommt gegebenenfalls eine Kinder-Zulage von maximal 185 € für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und maximal 300 € für Kinder, die ab 2009 geboren sind. Wenn Sie mit dem Riester-Sparen als direkt Förderberechtigter unter 25 Jahren beginnen, gibt es zusätzlich einen einmaligen Starter-Bonus von 200 €.

Mit welchen Steuervorteilen kann man zusätzlich rechnen?

Bei Wohn-Riester sparen Sie nicht nur durch die Zulagen, sondern können auch Steuern sparen. Denn alle Einzahlungen auf einen Riester-Bausparvertrag können unmittelbar Zulagenberechtigte als Sonderausgaben steuerlich absetzen, zumindest bis zur Obergrenze von 2.100 € pro Jahr zuzüglich Zulagenanspruch. Wenn die Steuerersparnis höher ist als die erhaltenen Zulagen, bekommen Sie die Differenz vom Finanzamt ausgezahlt.

Wofür kann man den Riester-Bausparvertrag nutzen?

Wohn-Riester kann für verschiedene Zwecke genutzt werden. Entweder kann ein Riester-Darlehen mit laufenden Beiträgen getilgt oder bereits angespartes Guthaben aus einem Riester-Vertrag entnommen werden.

  • Bei der Baufinanzierung kann der Riester-Bausparvertrag dafür verwendet werden, ein selbstgenutztes Eigenheim zu bauen oder zu kaufen oder ein dafür aufgenommenes Darlehen zu tilgen. Für die Baufinanzierung kann das gesamte Bausparvertrag-Kapital (mindestens 3.000 €) schon vor Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden.
  • Der Riester-Bausparvertrag kann aber auch für den altersgerechten Umbau eines Eigenheims genutzt werden. Allerdings gelten hier mehrere Voraussetzungen. Erstens muss mindestens die Hälfte des Geldes für Maßnahmen nach den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen verwendet werden und zweitens muss auch die andere Hälfte für Maßnahmen zur Minimierung von Barrieren rund um das Eigenheim. Zudem müssen Eigentümer, die ihre Immobilie schon länger als 3 Jahre besitzen, mindestens 20.000 € des Riester-Bausparvertrags in den Umbau investieren. Besitzen Sie das Eigenheim noch nicht so lange, müssen es immer noch mindestens 6.000 € für den Umbau sein.
  • Zudem kann ein Wohn-Riester-Darlehen auch zur Umschuldung von Krediten verwendet werden, mit denen das Eigenheim gekauft oder gebaut wurde. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Kredit aufgenommen wurde.

Was passiert, wenn das Eigenheim verkauft werden soll?

Wohn-Riester gilt ausdrücklich nur für selbstgenutzte Immobilien. Wenn Sie aus der geförderten Immobilie ausziehen und das Eigenheim verkaufen wollen, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Sie können das Geld von Ihrem Wohnförderkonto (Zulagen, Spar- und Tilgungsleistungen, geförderte Zinserträge usw.) in eine neue Immobilie stecken. Dafür haben Sie rund 5 Jahre Zeit.
  2. Sie können die Beträge in einen neuen Riester-Vertrag investieren. Dafür haben Sie rund 1 Jahr Zeit.
  3. Sie können Ihre Zulagen und geförderten Beiträge, wie Spar- und Tilgungsleistungen, versteuern.

Kann man das geförderte Eigenheim auch vermieten?

Auch hier gilt: Riester-Bausparverträge sind für selbstgenutzte Immobilien vorgesehen. Trotzdem kann ein gefördertes Eigenheim für eine befristete Zeit vermietet werden, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt. Der Förderberechtigte muss dann aber spätestens in seinem 67. Lebensjahr wieder in das geförderte Eigenheim einziehen.

Nur wenn innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Veranlagungszeitraums nach Auszug das geförderte Eigenheim wieder selbst genutzt wird, kann das Haus zwischenzeitlich auch ohne berufliche Gründe vermietet werden.

Was gibt es steuerlich zu beachten?

Bis 20 Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase (also mindestens bis zum 80. Lebensjahr) muss der Eigentümer in der Immobilie selbst wohnen oder zumindest die Regeln zur Vermietung einhalten, da das geförderte Kapital sonst nachversteuert werden muss. Das gilt sowohl bei einem speziellen Wohn-Riester-Vertrag als auch bei Entnahme von vorhandenem Guthaben aus einem anderen Riester-Vertrag.

Bei Riester-Verträgen gilt immer das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, in der Ansparphase werden weniger Steuern bezahlt, im Rentenalter müssen die erhaltenen Förderungen dann aber versteuert werden. Da beim Wohn-Riester keine Rente gezahlt wird, gibt es das sogenannte Wohnförderkonto. Dabei handelt es sich nicht um ein Bankkonto, sondern hier werden lediglich alle geförderten Tilgungen und Zulagen vermerkt. Dabei wird der Betrag als Ausgleich für die frühzeitige Nutzung jährlich mit 2% verzinst, sodass die Grundlage für die Besteuerung stetig wächst. Wer 20 Jahre vor der Rente 20.000 € aus dem Riester-Vertrag entnimmt, muss bei Renteneintritt also etwa 30.000 € versteuern. Bei Versteuerung des kompletten Betrags auf einen Schlag wird ein Nachlass von 30 % gewährt. Alternativ kann die Versteuerung ab Beginn der Auszahlung und bis zum 85. Lebensjahr mit einem gleichbleibenden Teil des Gesamtbetrags erfolgen. Wie hoch die Steuern sind, hängt von Ihrer finanziellen Situation ab. Je höher das Einkommen, desto mehr Steuern müssen für die Förderung aus der Ansparphase gezahlt werden.

Wann lohnt sich ein Wohn-Riester-Vertrag?

Ob sich Riester-Bausparen lohnt, hängt von vielen Faktoren, wie z. B. der Zins- und Kostenentwicklung, aber auch von den Lebensumständen. Über Wohn-Riester nachdenken, ist nur unter folgenden Voraussetzungen sinnvoll:

  • Mit hoher Wahrscheinlichkeit wollen Sie ein Eigenheim zur Selbstnutzung kaufen oder bauen.
  • Es ist absehbar, dass Sie lange in dem Haus bzw. der Wohnung wohnen werden.
  • Sie werden – außer durch den Riester-Vertrag – auf nur wenig Eigenkapital zurückgreifen können.
  • Ohne die Riester-Förderung ist eine Baufinanzierung für Sie nicht möglich.

Fazit: Ideal bei absehbaren Lebensplänen

Bei Wohn-Riester-Verträgen kommen Sie in den Genuss staatlicher Zulagen und können in der Ansparphase Steuern sparen. Allerdings sind Riester-Bausparverträge an viele Regeln gebunden, sodass sie sich hauptsächlich dann lohnen, wenn Sie nur wenig Eigenkapital besitzen, das eigene Einkommen für eine Baufinanzierung kaum ausreicht und wenn Sie vorhaben, möglichst lange in der riestergeförderten Immobilie selbst zu leben. Deshalb sollten Sie sich vor Abschluss eines Riester-Bausparvertrages sehr gut beraten lassen und auch andere Möglichkeiten in Betracht ziehen.

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